TomTom hat geschrieben:
...Das Grundstück haben wir selbst bei der DSK gefunden.
Bevor man das Grundstück kaufen kann, muss man bei der Stadt einen Bauantrag einreichen. Der genehmigte Bauantrag wird dann auch Bestandteil des Kaufvertrags...

Hallo,
das wir jetzt aber kompliziert

denn soweit ich weiß steigt FingerHaus nur in die Planung ein, wenn ein Grundstück vorhanden (in Deinem Besitz?) ist!
Ich bin mir da jetzt auch nicht sicher, ob bei dieser Konstellation nicht doch eigentlich die Grunderwerbsteuer vom Ganzen (also Grunstück und Haus) fällig ist.
Das Vorgehen dieser Gemeinde ist schon komisch und versteh ich nicht.
Wir haben ja auch ein Grundstück von der Gemeinde worauf ein sog. Bauzwang innerhalb von 5 Jahren war. Aber wir haben dieses Grundstück völlig ohne Bauantragsunterlagen erhalten. Hätten wir jetzt nicht innerhalb diesen 5 Jahren mit bauen begonnen, so hätte die Gemeinde ein Rückkaufsrecht.
verwirrte Grüße von Tina
