Hallo hallo,
da will ich mal als gelernter Finanzbeamter

steuerliche Tipps loswerden...
LEIDER kannst Du beim Neubau für eigene Wohnzwecke erstmal nichts absetzen.
Der von Dir genannte Begriff Afa (= Absetzung für Abnutzung) stellt die gleichmäßige Verteilung der Anschaffungskosten auf die Nutzungsdauer dar. Allerdings kann man die nur als Ausgaben (Werbungskosten) geltend machen, wenn man vermietet!
Sollte also eine Einliegerwohnung vermietet werden, könnte man die anteiligen Herstellungskosten "absetzen".
Ansonsten bleibt als Eigenheimbesitzer für künftige Jahre nur § 35a EStG: Handwerkerleistungen... Dabei kann man 20 % des Arbeitslohns steuerlich geltend machen. Das geht aber nur bei Renovierung, die Neuherstellung ist ausgeschlossen

Steuerlich ist also der Hausbau 'ne Katastrophe. Wir zahlen Grunderwerbsteuer für den Bauplatz, Unmengen Umsatzsteuer an FingerHaus (bzw. an den Staat) und kriegen nichts mehr. Eigenheimzulage adé...
Gruß
Jochen